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Müssen Kinder die Pflege für Eltern zahlen?

11 Punkte
Hallo,

mal eine Frage.. wie bzw. unter welchen Umständen müssen denn Kinder für
die Pflege der Eltern aufkommen?

Und ist das immer ausgeglichen zwischen Geschwistern oder ist es auch
möglich, dass es einen Geschwisterteil besonders trifft, weil er/sie ein
höheres Einkommen hat?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand einen guten und fundierten Tipp
hat :-)

Vielen Dank schon an dieser Stelle!

vor 4 Jahren von

1 Antwort verfügbar

-18 Punkte
Hallo,

vielen Dank für die Frage. Wenn die Eltern plötzlich krank werden und die Pflege unabdingbar wird, fragen sich viele Kinder, inwieweit sie nun bei der Pflege ihrer Eltern mit herangezogen werden. Zunächst werden erst einmal alle Leistungen für die Eltern, also Rente, Vermögen, sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung angetastet, um die Pflege oder auch den Aufenthalt in einem Heim zu finanzieren. Reicht diese Summe nicht aus, springt das Sozialamt ein, jedoch auch nicht ewig. Irgendwann versucht das Sozialamt, sich die Vorschüsse von den Kindern zurückzuholen.

Doch dafür gelten natürlich Grenzen. Keines der Kinder muss Angst haben, in seinem Lebensstandard abzurutschen. Auch den Eltern bleibt ein "Schonbetrag" von etwa 5000 Euro übrig, der nicht in die Finanzierung der Pflege miteinfließen darf. Im Schnitt zahlt das Sozialamt monatlich 500-1000 Euro für die Pflege der Eltern. Soll nun die Summe zurückgezahlt werden, wird bei allen Kindern zunächst auf deren Einkommen und Vermögen geschaut, dann werden die Beiträge festgelegt. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder ein gutes oder schlechtes Verhältnis zu den Eltern hatten.

Kinder müssen nur so viel zahlen, dass weder die Versorgung ihrer eigenen Familie oder die Altersversorge nicht angetastet werden. Jedoch wird immer auf den Verdienst der Kinder und deren Eheleute geschaut. Auch die Verhältnismäßigkeit muss stimmen: verdient Schwester A zum Beispiel sehr gut, Schwester B aber wenig oder bekommt Hartz 4, wird lediglich Schwester A bei der Rückzahlung hinzugezogen. Zudem gilt, dass alleinstehenden Kindern eine Summe von 1800 Euro und verheirateten Kindern eine Summe von 3240 Euro als Selbsterhalt übrig bleiben. Zum berechneten Einkommen zählen neben dem Einkommen auch Arbeitslosengeld, Mieteinahmen, Steuerrückzahlungen usw. Nicht hinzugezogen wird zum Beispiel Kindergeld. Auch Unterhaltsansprüche gegen eigene Kinder werden berücksichtigt oder Kredite, die bereits vor der Erkrankung der Eltern vorhanden waren.

Keine Angst, weder das eigene Auto, noch die eigene Immobilie müssen verkauft werden, um die Rückzahlungen an das Sozialamt zu gewährleisten. Wird nur ein Elternteil krank, darf der andere Teil im elterlichen Haus bleiben. Sind hingegen beide Eltern im Pflegeheim, muss ggf. das elterliche Haus veräußert werden. Im Durchschnitt zahlen Kinder, je nach Verdienst und Berechnung, 200 - 500 Euro an das Sozialamt zurück.

Da die Sozialämter bei der Berechnung häufig Fehler machen und die zu zahlende Summe oft zu hoch ansetzen, sollte der Bescheid des Sozialamtes immer von einem Anwalt für Sozialrecht überprüft werden.

Beste Grüße!
vor 4 Jahren von
 

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